Mehr Sicherheit mit Winterreifen

09.29.08 (5:26 am)   [edit]
Ist ein Autofahrer täglich mit seinem Pkw unterwegs, sei es zur Arbeit oder auf anderen Wegen, weiß er im Allgemeinen wie wichtig es ist, dass sich sein Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Nicht nur Lenkung, Bremsen und die Lichtanlage sind dabei wichtig, sondern auch die richtige Bereifung. Die meisten Autofahrer sind im Sommer auch auf Sommerreifen unterwegs, während sich einige im Winter nicht auf die widrigen Witterungsbedingungen einstellen und nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht den Wechsel auf Winterreifen vornehmen.
 
 
Nicht nur, dass jede einzelne Fahrt, auch eine kurze Strecke, zu einem gewagten Unterfangen werden kann, ist das für die eigene Person und die anderen Verkehrsteilnehmer ziemlich gefährlich. Aus diesem Grund ist es seit Mai 2006 in der Straßenverkehrsordn ung so geregelt, dass das Fahren im Winter ohne Winterreifen generell mit einem Verwarnungsgeld bestraft wird. Sogar ein Bußgeld kommt auf den zu, der durch die Verwendung der falschen Reifen ein Behinderung verursacht. Also für die Sicherheit aller, sollte im Winter lieber mit Winterreifen gefahren werden.

Terminüberschreitung für TÜV und Abgasuntersuchung

09.27.08 (2:00 am)   [edit]

Jeder Halter eines Fahrzeuges muss dieses in bestimmten Zeitabständen beim TÜV und zur Abgasuntersuchung vorstellen. Das ist erforderlich, damit sich die auf unseren Straßen fahrenden Fahrzeuge in einem technischen Zustand befinden, der die Sicherheit der eigenen Person und die der anderen Verkehrsteilnehmer jederzeit gewährleistet.

Manche Halter versäumen es jedoch, ihr Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung anzumelden oder vorzuführen. Wird dieser Anmelde- oder Vorführtermin um mehr als zwei und bis zu vier Monaten überschritten ist hierfür nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15,- € und bei einer Überschreitung von vier bis acht Monaten von 25,- € zu entrichten. Daraus wird ein Bußgeldkatalog von 40,- € in Verbindung mit zwei Punkten in Flensburg, wenn dieser Termin um mehr als acht Monate überschritten wurde.

Hat ein Halter die Frist für die Abgasuntersuchung um mehr als zwei bis zu acht Monaten überschritten kostet das ein Verwarnungsgeld von 15,- €. Auch daraus wird ein Bußgeld, wenn diese Überschreitung mehr als acht Monate beträgt. Das wird mit 40,- € und einem Punkt geahndet.

Wird das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt, ist ein Obolus von 15,- € zu entrichten.

Wer übermittelt Grußkarten Glückwünsche?

09.11.08 (11:05 pm)   [edit]
Das Thema Grußkarten ist wohl noch lange nicht vom Tisch. Immer noch finden die Menschen es wunderschön, von ihren Lieben mit einer Grußkarte bedacht zu werden. Dies erinnert daran, wie sehr man gemocht wird.

Doch wer übermitteln diese Grußkarten Glückwünsche ? Viele gehen davon aus, dass vor allem ältere Menschen immer noch an der Tradition festhalten, Grußkarten Glückwünsche zu übermitteln. Dies stimmt auch. Allerdings ist es auch so, dass zahlreiche junge Menschen dieser Tradition nachgehen, wenngleich inzwischen sehr viele Grußkarten via E-Mail versandt oder selbst hergestellt werden. Der Brauch wird sich wohl noch lange halten, denn egal, ob zur Geburt, zur Hochzeit oder zum Geburtstag – eine Grußkarte ist immer etwas ganz Besonderes.

Viele Menschen sammeln die erhaltenen Grußkarten sogar. Dies kann ein ganzes Leben lang viele schöne Erinnerungen hervorrufen. Grußkarten kommen in der Regel von Herzen. Genau dies ist es, woran sich viele Menschen gern erinnern möchten – das jemand an sie denkt und sie gern hat.